Ambulante Hilfen zur Erziehung

Die JuLi Jugendhilfe in Lichtenberg gGmbH bietet eine Reihe von ambulanten Hilfen gemäß § 27 ff. SGB VIII für Familien an, die bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sozialpädagogische Unterstützung benötigen.

Dazu zählen die verschiedenen ambulanten Erziehungshilfen, aufsuchende Formen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung sowie weitere Unterstützungsmöglichkeiten bei familiären Problemlagen (Krisenintervention und Clearing, Begleiteter Umgang oder Familienrat).

Diese werden von uns in Kooperation mit den Familien (ggf. weiterer Institutionen wie Kita, Schule, etc.) und dem regional zuständigen Jugendamt angeboten und durchgeführt. Die Antragstellung, Prüfung und Vermittlung der Hilfen ist Aufgabe des zuständigen Jugendamtes.

Wir beraten und unterstützen Sie auch gern im Vorfeld der Hilfen.

gemäß § 31 SGBVIII​​

Sozialpädagogische Familienhilfen unterstützen und aktivieren Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Bei den von uns angebotenen Familienhilfen findet die Arbeit im häuslichen Umfeld der Familie statt und bezieht deren Lebenswelt mit ein.

Die Familienmitglieder werden ermutigt und befähigt, Problemlagen selbstständig konstruktiv zu verändern und ihre Lebensanforderungen zukünftig eigenverantwortlich zu meistern.

Das Unterstützungsangebot in der Familienhilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen in der Familie und kann vielfältig sein. In der Zusammenarbeit mit der Familie werden dabei Ressourcen der Familienmitglieder, sowie in deren Umfeld erschlossen und aktiviert, damit die Familie ihre Alltags- und Erziehungsaufgaben wieder selbständig bewältigen kann.​

gemäß § 30 SGB VIII

Diese Jugendhilfeleistung ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche und soll diese bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, im familiären, sozialen und schulischen Bereich unterstützen.

Die Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe soll möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes oder Jugendlichen seine Verselbständigung fördern.

Dabei wird auch die Familie nach Möglichkeit mit einbezogen, so dass gewachsene soziale Bezüge erhalten bleiben oder gefördert werden

Neben der Intervention in einer akuten Krise einer Familie wird in einem Klärungsprozess innerhalb von 8 Wochen erarbeitet, welche längerfristigen Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie weiter notwendig und angemessen sind.

Diese Unterstützung dient der Orientierung der Familienmitglieder, gemeinsam als Familie Wege aus der Krise zu finden.

Hauptziele von KIC sind:

  • unmittelbares Reagieren auf eine konkrete Gefährdungssituation
  • unmittelbare Arbeit an der Beseitigung der Gefährdungsituation
  • Klärung der familiären Umstände, die zur Krise geführt haben
  • Check vorhandener Ressourcen und deren Aktivierung
  • Förderung des Erhalts der Familie
  • ggf. Rückführung der Kinder in den elterlichen Haushalt
  • Schaffung von Voraussetzungen für produktive Lösungsansätze und deren Einsatz ggf. nachfolgender, familienunterstützender/-erhaltender
    Hilfen

gemäß § 27 Abs. 3 SGB VIII

Aufsuchende Familientherapie ist ein niederschwelliges therapeutisches Angebot.

Mit Hilfe der AFT werden Familien erreicht, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zu therapeutischer Unterstützung finden können oder die mit herkömmlichen Jugendhilfeangeboten kaum oder nicht mehr erreichbar sind.

Merkmale bei diesen Familien sind bzw. können sein: Resignation, Motivationsmangel, beschränkte Ressourcen zur Konfliktlösung, wiederkehrende Krisen, Erfolglosigkeit bei den eigenen Bewältigungsstrategien, häufige Grenzüberschreitungen.

Mit der Familie wird zu Hause unter Einbeziehung des Umfeldes gearbeitet. Dieses Sich-Einlassen auf das Lebensumfeld der Familie vermittelt ein Gefühl von Sicherheit, die eine Grundvoraussetzung für eine erfolgversprechende Arbeit darstellt.

Die therapeutische Arbeit orientiert sich sowohl an der Problemdefinition und den

Veränderungswünschen der einzelnen Familienmitglieder als auch an den Schwierigkeiten und Konflikten, die durch das soziale Umfeld benannt werden.

Aufsuchende Familientherapie (AFT) arbeitet ressourcen- und lösungsorientiert. Sie stellt die Kompetenzen des Familiensystems in den Vordergrund, damit die Familie vorhandene Ressourcen in Krisensituationen wieder für sich aktivieren und nutzen kann.

Kommunikations- und Verhaltensmuster der hilfesuchenden Familie werden mit Einsatz von therapeutischen Interventionen bewusst gemacht und nutzbringend (um-)gedeutet

Wir binden vor allem die Kinder in die Familientherapie mit ein, damit ihr Anliegen deutlich gehört und bei den erwachsenen Familienmitgliedern Resonanz findet.

Die Familientherapeut innen verfügen über einen Hochschulabschluss und darüber hinaus über eine abgeschlossene, zertifizierte 3- jährige Ausbildung als systemische Familientherapeut in (SG oder DGSF) und arbeiten grundsätzlich zu zweit.

gemäß § 35 SGB VIII

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist ein Hilfeangebot für Jugendliche und junge Volljährige, deren Lebenssituation durch schwierige Familienverhältnisse und soziale Benachteiligung gekennzeichnet ist.

Als Hauptziel dieser Hilfeform wird die Unterstützung zur Inklusion und Integration in die Gesellschaft und zu einer eigenverantwortlichen, selbständigen und sinnbringenden Lebensführung gesehen. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, die Begleitung, Beratung und Unterstützung beinhaltet und durch intensive Beziehungsarbeit gegenüber den zu Betreuenden geprägt ist.

gemäß § 18 SGB VIII

In stark belasteten Eltern-Kind-Beziehungen kann ein Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbe-reiter Dritter dabei anwesend ist und der Umgang in einer geschützten Atmosphäre stattfindet.

Der Begleitete Umgang ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen dem’Kind und seinen Eltern / Elternteilen mit dem Ziel der Realisierung des Rechtes der Kinder auf Umgang in geschütztem Rahmen und der Beratung zum Aufzeigen von Wegen zu einer entspannten Umgangsregelung.

Der Familienrat – auch Verwandtschaftsrat oder engl. family group conference – ist ein wirksames Verfahren in der Hilfeplanung, bei dem sich die Familien mit Unterstützung einer Koordinator*in Menschen einlädt, die zur Lösung ihres Problems beitragen können und wollen. Gemeinsam werden lebensweltnahe Hilfen für die Familien erarbeitet und in einem Plan festgehalten.

Ziel dieses Angebotes ist es, die Familien von innen heraus zu stärken und ihre Kräfte für die Lösung der eigenen Probleme zu nutzen. Der Familienrat wird mit Unterstützung einer ausgebildeten Familienratkoordinator*in organisiert und vom Jugendamt unterstützt.

Ansprechpartner:innen

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Beate Thiele

Bereichsleiterin der ambulanten Hilfen / Eingliederungshilfen

Mateusz Misiak

Bereichsleiter der ambulanten Hilfen / Eingliederungshilfen