Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII dient der gesamten Familie als aktive Unterstützung zur Überwindung von altersbedingten Problemen, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder und Jugendlichen im Schulalter.
Durch soziales Lernen in der Gruppe können emotionale, kognitive und soziale Fähigkeiten entwickelt und gefördert werden. Die Kinder und Jugendlichen treffen sich an zwei Nachmittagen in der Woche mit den beiden Gruppenbetreuenden.
Konkret sieht die Umsetzung wie folgt aus:
Die Kinder und Jugendlichen treffen sich an zwei Nachmittagen in der Woche mit den beiden Gruppenbetreuenden. Durch sinnvolle Gruppenerlebnisse sollen die sozialen Fähigkeiten erweitert und angemessene Umgangs- und Auseinandersetzungsformen mit Gleichaltrigen entwickelt werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Gruppenarbeit ist die Elternarbeit. Sie erfolgt in Form von Gesprächen und Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen sowie dem Elternfrühstück. Die regelmäßigen Kontakte mit den Eltern stellen den Bezug zum familiären Umfeld der Kinder und Jugendlichen her und sollen den Eltern die Möglichkeit geben, aktiv mit in die pädagogischen Prozesse innerhalb der Gruppenarbeit einbezogen zu werden und dies in der Familie umzusetzen.
In Absprache mit den Eltern werden Kontakte zu den betreffenden Schulen, Therapeuten, Ärzten und allen, die Familie betreffenden Fachbereiche, aufgenommen. Gemeinsam mit den Familien wird nach möglichen Freizeitangeboten für die Kinder und Jugendlichen gesucht, die vornehmlich im Kiez liegen und dann parallel oder nach Beendigung der Gruppenzeit, selbstständig von den Kindern und Jugendlichen genutzt werden können.
Ansprechpartner:innen
Soziale Gruppenarbeit
Michaela Fürstenau
Bereichsleiterin
der Sozialen Gruppenarbeit